Allgemeine Geschäftsbedingungen
BaluVita GmbH – Krankenfahrdienst · Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Fahrten, die die BaluVita GmbH, Am Boscheler Berg 4b, 52134 Herzogenrath (im Folgenden „wir“) durchführt: Krankenfahrten im Sitzen, im Rollstuhl, im Tragestuhl und liegend sowie sonstige Personenbeförderungen. Sie gelten gegenüber Fahrgästen, Angehörigen, Betreuern und Einrichtungen, die eine Fahrt für andere bestellen (im Folgenden „Auftraggeber“).
Wir führen Krankenfahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung durch. Wir sind kein Rettungsdienst und kein qualifizierter Krankentransport. Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte die 112.
Haben wir mit einer Einrichtung oder einem Kostenträger einen eigenen Vertrag geschlossen, gehen dessen Regelungen diesen Bedingungen vor.
2. Buchung und Zustandekommen des Vertrags
Fahrten können telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail, über die Formulare auf unserer Website oder über einen von uns bereitgestellten Bestell-Link gebucht werden. Eine Buchung ist Ihr Auftrag an uns. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Fahrt bestätigen – mündlich, in Textform oder dadurch, dass wir die Fahrt antreten.
Bitte nennen Sie uns bei der Buchung alles, was wir für die Planung brauchen: Abhol- und Zieladresse, Termin, Art der Beförderung (sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, liegend), Hilfsmittel, Begleitpersonen sowie Besonderheiten vor Ort, etwa Treppen ohne Aufzug. Fehlen Angaben oder stimmen sie nicht, kann die Fahrt unter Umständen nicht wie geplant stattfinden.
3. Ärztliche Verordnung und Genehmigung
Soll die gesetzliche Krankenkasse die Fahrt bezahlen, brauchen wir eine gültige ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung und – wo vorgeschrieben – die Genehmigung der Krankenkasse. Diese Unterlagen sind uns vor der Fahrt, spätestens bei der Abholung, zu übergeben.
Liegt die Verordnung bei der Fahrt nicht vor, kann sie innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden. Geschieht das nicht oder lehnt die Krankenkasse die Übernahme ab, stellen wir die Fahrt dem Auftraggeber zu unseren Preisen für Selbstzahler in Rechnung.
4. Preise, gesetzliche Zuzahlung und Zahlung
Für Fahrten auf Verordnung rechnen wir nach den mit den Krankenkassen vereinbarten Vergütungen direkt mit der Krankenkasse ab. Die gesetzliche Zuzahlung des Versicherten (derzeit 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt) ist an uns zu entrichten, sofern keine Befreiung nachgewiesen wird.
Für Selbstzahler und Privatversicherte gilt der Preis, den wir bei der Buchung nennen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Die Zuzahlung kann bar beim Fahrer oder per Rechnung beglichen werden.
5. Abholung, Wartezeit und Verspätung
Die genannte Abholzeit ist ein Richtwert. Wir planen sorgfältig; Verzögerungen durch Verkehr, Witterung oder vorangehende Fahrten lassen sich aber nicht immer vermeiden. Wird eine Verspätung absehbar, informieren wir Sie.
Der Fahrgast soll zur vereinbarten Zeit abholbereit sein. Wir warten bis zu 15 Minuten ohne Berechnung. Dauert es länger und geraten dadurch Folgefahrten in Gefahr, dürfen wir die Fahrt abbrechen; sie gilt dann als nicht angetreten (Ziffer 6).
6. Absage und nicht angetretene Fahrten
Fahrten können kostenfrei abgesagt werden
- bis 2 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit bei Fahrten bis 50 Kilometer einfache Strecke,
- bis 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit bei längeren Fahrten, insbesondere Reha- und Fernfahrten.
Wird später oder gar nicht abgesagt oder treffen wir den Fahrgast nicht an, berechnen wir eine Pauschale in Höhe der Anfahrt, höchstens jedoch den vereinbarten Fahrpreis. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale entfällt, wenn die Absage auf einem Umstand beruht, den der Fahrgast nicht zu vertreten hat, etwa einer plötzlichen Krankenhausaufnahme.
Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht angetretener Fahrten nicht; sie sind vom Auftraggeber zu tragen.
7. Begleitpersonen, Hilfsmittel und Gepäck
Eine Begleitperson fährt nach Absprache mit, soweit Platz vorhanden ist. Rollstühle, Rollatoren und übliches Gepäck nehmen wir mit; bitte kündigen Sie Elektrorollstühle, Sauerstoffgeräte und größere Gepäckstücke bei der Buchung an. Für Assistenzhunde ist die Mitnahme selbstverständlich.
8. Sicherheit während der Fahrt
Fahrgäste und Begleitpersonen haben die Sicherheitsgurte anzulegen und den Anweisungen des Fahrpersonals zur Sicherung zu folgen. Rollstühle werden mit dem dafür vorgesehenen Rückhaltesystem gesichert. In unseren Fahrzeugen wird nicht geraucht.
Wir dürfen eine Beförderung ablehnen oder abbrechen, wenn sie nicht sicher durchgeführt werden kann – etwa weil der Gesundheitszustand eine medizinische Betreuung erfordert, die wir nicht leisten dürfen, oder weil von einer Person eine Gefahr für andere ausgeht.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes, bleiben unberührt.
Für Termine, die wegen einer von uns nicht zu vertretenden Verzögerung versäumt werden, haften wir nicht. Für mitgeführte Wertsachen haften wir nur im Rahmen der vorstehenden Regeln.
10. Fundsachen
Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände bewahren wir auf und geben sie nach Absprache zurück.
11. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit das für die Durchführung und Abrechnung der Fahrten erforderlich ist. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
12. Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sprechen Sie uns bei Beanstandungen bitte direkt an – wir suchen gemeinsam eine Lösung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Aachen Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
BaluVita GmbH · Am Boscheler Berg 4b · 52134 Herzogenrath · Telefon 0800 000 72 00 · info@baluvita.de