Häufige Fragen
Kurz und verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Buchung und Erreichbarkeit
Wie buche ich eine Fahrt?
Am einfachsten über unser Buchungsformular, telefonisch unter 0800 000 72 00 (kostenfrei) oder 0162 344 7000, oder per WhatsApp. Ihre Fahrt ist gebucht, sobald wir sie Ihnen bestätigt haben.
Wann sind Sie erreichbar?
Wir sind an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar – unter beiden Telefonnummern.
Wie kurzfristig kann ich buchen?
Je früher Sie sich melden, desto besser können wir planen. Auch kurzfristige Fahrten machen wir möglich, wann immer es unsere Einsatzplanung zulässt – rufen Sie in diesem Fall bitte direkt an.
Welche Angaben benötigen Sie?
Name und Telefonnummer des Fahrgastes, Datum und Uhrzeit des Termins, Abhol- und Zieladresse, die Art der Fahrt sowie die Information, ob Sie sitzend, im Rollstuhl oder liegend befördert werden.
Kosten und Verordnung
Wer übernimmt die Kosten einer Krankenfahrt?
Ist die Fahrt medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, übernimmt in vielen Fällen die Krankenkasse die Kosten. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt dafür die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus. Wir rechnen auf Verordnung mit allen Krankenkassen ab.
Muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen?
Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist häufig eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Für bestimmte Versicherte – etwa mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität oder mit den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis – gilt sie in der Regel als erteilt. Fahrten zu stationären Behandlungen benötigen in der Regel keine Genehmigung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse; wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel zehn Prozent der Fahrtkosten selbst, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Krankenkasse. Mehr zu den Kosten
Kann ich auch ohne Verordnung fahren?
Ja. Privatkunden fahren wir auch ohne Verordnung. Den Preis nennen wir Ihnen vor der Fahrt.
Die Fahrt
Fahren Sie auch Fahrgäste im Rollstuhl oder liegend?
Ja. Wir verfügen über Rollstuhlfahrzeuge, in denen Sie in Ihrem Rollstuhl sitzen bleiben, und über Liegendfahrzeuge mit Trage.
Ich wohne ohne Aufzug in einem oberen Stockwerk. Ist das ein Problem?
Nein. Mit unserem elektrischen Treppenrollstuhl bringen wir Sie sicher über Treppen. Bitte nennen Sie uns bei der Buchung die Etage.
Kann eine Begleitperson mitfahren?
In der Regel ja. Bitte geben Sie dies bei der Buchung an, damit wir den Platz einplanen.
Wohin fahren Sie?
Wir fahren in Aachen, der StädteRegion Aachen, der Eifel und im Ruhrgebiet, zum Beispiel zur Uniklinik Essen. Reha-Fahrten übernehmen wir deutschlandweit.
Sind Sie ein Rettungsdienst?
Nein. Wir sind ein Krankenfahrdienst für planbare Fahrten ohne medizinische Betreuung während der Fahrt. Bei einem Notfall wählen Sie bitte die 112. Krankentransport oder Krankenfahrt – der Unterschied
Über BaluVita
Arbeiten Sie auch mit Kliniken, Pflegeheimen und Dialysezentren zusammen?
Ja, das ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Einzelheiten finden Sie auf der Seite Für Einrichtungen.
Woher kommt der Name BaluVita?
Balu ist unser Firmenhund, ein Alabai. „Vita“ steht für das Leben. Mehr dazu und zu unserem Engagement für Tiere in Not, Tierheime und soziale Projekte lesen Sie auf der Seite Über uns.