Wann zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ausstellt. Das gilt in der Regel für:
- Fahrten zu einer stationären Behandlung und die Entlassung aus dem Krankenhaus
- Fahrten zur Dialyse, zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder mit den Merkzeichen aG, Bl oder H
Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist häufig eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig; in den zuletzt genannten Fällen gilt sie in der Regel als erteilt. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse – wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nie mehr als die Fahrt kostet. Die Zuzahlung können Sie bar beim Fahrer oder per Rechnung begleichen.
Für alle Zuzahlungen eines Jahres gibt es eine Belastungsgrenze: in der Regel zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent. Ist sie erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiung aus. Bitte zeigen Sie uns den Befreiungsausweis.
Was kostet die Fahrt für Selbstzahler?
Der Preis richtet sich nach der Strecke und danach, ob Sie sitzend, im Rollstuhl oder liegend fahren. Sie erfahren ihn vor der Fahrt; erst dann entscheiden Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir nennen Ihnen den Preis für Ihre Strecke sofort.
Und wenn die Kasse nicht zahlt?
Fehlt die Verordnung oder lehnt die Krankenkasse die Übernahme ab, stellen wir die Fahrt zu unseren Preisen für Selbstzahler in Rechnung. Klären Sie die Genehmigung deshalb am besten vor der Fahrt. Einzelheiten stehen in unseren AGB.