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Was kostet eine Krankenfahrt?

Wann die Krankenkasse zahlt, wie hoch Ihre Zuzahlung ist und was gilt, wenn Sie selbst zahlen.

Mit Verordnung

Ist die Fahrt ärztlich verordnet und – wo nötig – genehmigt, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Zuzahlung: 5 bis 10 €

Gesetzlich Versicherte zahlen zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt. Wer befreit ist, zahlt nichts.

Ohne Verordnung

Wir fahren Sie auch als Selbstzahler. Den Preis nennen wir Ihnen vor der Fahrt – verbindlich und ohne versteckte Zuschläge.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ausstellt. Das gilt in der Regel für:

  • Fahrten zu einer stationären Behandlung und die Entlassung aus dem Krankenhaus
  • Fahrten zur Dialyse, zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder mit den Merkzeichen aG, Bl oder H

Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist häufig eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig; in den zuletzt genannten Fällen gilt sie in der Regel als erteilt. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse – wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nie mehr als die Fahrt kostet. Die Zuzahlung können Sie bar beim Fahrer oder per Rechnung begleichen.

Für alle Zuzahlungen eines Jahres gibt es eine Belastungsgrenze: in der Regel zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent. Ist sie erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiung aus. Bitte zeigen Sie uns den Befreiungsausweis.

Was kostet die Fahrt für Selbstzahler?

Der Preis richtet sich nach der Strecke und danach, ob Sie sitzend, im Rollstuhl oder liegend fahren. Sie erfahren ihn vor der Fahrt; erst dann entscheiden Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir nennen Ihnen den Preis für Ihre Strecke sofort.

Und wenn die Kasse nicht zahlt?

Fehlt die Verordnung oder lehnt die Krankenkasse die Übernahme ab, stellen wir die Fahrt zu unseren Preisen für Selbstzahler in Rechnung. Klären Sie die Genehmigung deshalb am besten vor der Fahrt. Einzelheiten stehen in unseren AGB.

Häufige Fragen zu den Kosten

Zahle ich die Zuzahlung für Hin- und Rückfahrt?

Ja. Die Zuzahlung fällt je Fahrt an, also für die Hinfahrt und für die Rückfahrt jeweils einmal.

Ich bin von Zuzahlungen befreit. Was muss ich tun?

Zeigen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis. Dann rechnen wir die Fahrt vollständig mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wer stellt die Verordnung aus?

Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt, bei einer Entlassung auch das Krankenhaus. Die Verordnung sollte vor der Fahrt vorliegen; sie kann innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden.

Rechnen Sie auch mit privaten Krankenversicherungen ab?

Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab.

Wer trägt die Kosten der Fahrt zur Reha?

Das hängt vom Kostenträger Ihrer Rehabilitation ab, etwa Krankenkasse oder Rentenversicherung. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor der Fahrt; wir helfen Ihnen gerne dabei.

Alle Fragen und Antworten

Fahrt buchen – ganz einfach

Kostenfrei unter 0800 000 72 00, mobil unter 0162 344 7000 oder per WhatsApp. Beide Nummern sind rund um die Uhr erreichbar.

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