Wer entscheidet, was Sie brauchen?
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Auf der „Verordnung einer Krankenbeförderung“ wird angekreuzt, welches Beförderungsmittel medizinisch nötig ist: Taxi oder Mietwagen – auch mit Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend – oder ein Krankentransportwagen.
Was wir als Krankenfahrdienst übernehmen
- Fahrten zu Arzt, Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie
- Fahrten zur Aufnahme ins Krankenhaus und nach der Entlassung
- Rollstuhlfahrten, bei denen Sie in Ihrem Rollstuhl sitzen bleiben
- Liegendfahrten mit Trage
- Transport über Treppen mit dem elektrischen Treppenrollstuhl
- Reha-Fahrten in ganz Deutschland
Wann Sie einen Krankentransport brauchen
Wenn Sie während der Fahrt medizinisch überwacht oder versorgt werden müssen, sind wir nicht die Richtigen – dann benötigen Sie einen Krankentransportwagen. Sind Sie unsicher, rufen Sie uns an und schildern Sie kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen offen, ob wir fahren können.
Was zahlt die Krankenkasse?
Ist die Krankenfahrt ärztlich verordnet und – wo nötig – genehmigt, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung. Einzelheiten finden Sie auf der Seite Was kostet eine Krankenfahrt?